Ja, bitte! Wenn die Touren im Rahmen des regulären Unterrichts stattfinden, dann muss die Aufsichtspflicht gewährleistet sein. Jede Schülergruppe braucht daher eine Lehrkraft als Begleitperson.
Im Einzelfall und bei Einverständnis der Schulleitung wäre eine Begleitung durch einen Schulsozialpädagogen denkbar.